 |
Verhalten gegenüber dem Kind:
Wenn Sie ein Kind ins Vertrauen zieht und Ihnen von einem Missbrauchserlebnis berichtet, sollten Sie folgendes beachten: Nur über die Brücke des Vertrauens findet das Kind den Mut, sich auszusprechen. Erlauben Sie dem Kind, sein Geheimnis zu lüften und nehmen Sie das Kind auf jeden Fall ernst. Zeigen Sie ihm, dass Sie sein Problem verstehen und auf seiner Seite stehen. Reagieren Sie ruhig und geduldig, wenn es Ihnen Einzelheiten schildert. Nehmen Sie sich Zeit für das Kind und lassen Sie es sein eigenes Tempo finden, Ihnen zu erzählen. Bedenken Sie auch, dass Ihre eigenen Reaktionen wie Wut, Ekel, Schrecken oder Angst die psychischen Folgen beim Kind möglicherweise noch verstärken können. Gehen Sie deshalb äußerst behutsam vor. Signalisieren Sie Ansprechbarkeit und Hilfsbereitschaft. Schenken Sie dem Kind unbedingt Glauben, wenn es von sexuellen Handlungen erzählt. Nur im absoluten Ausnahmefall entspringen spontane detaillierte Schilderungen auf diesem Gebiet der Phantasie von Kindern. Legen Sie aber auch umgekehrt dem Kind nicht in den Mund, dass es sexuell missbraucht worden ist.
Bestärken und unterstützen Sie das Kind. Loben Sie es für seinen Mut, dass es sich mitgeteilt hat. Machen Sie deutlich, dass die Verantwortung für sexuelle Übergriffe immer beim Erwachsenen liegt. Gerade weil viele betroffene Kinder sich für dem Missbrauch schuldig oder verantwortlich fühlen, ist es ein sehr wichtiger Aspekt. Sollte ein Kind dadurch in eine gefährdende Situation gekommen sein, dass es Verbote missachtet hat, sollten Sie keinesfalls mit Bestrafung reagieren. Bitte bedenken Sie, dass alleine schon die Situation für das Kind so belastend ist, dass zusätzliche Ängste und Verunsicherungen für dieses nur weitere, vermeidbare Belastungen bedeuten. Wichtig ist auch das Sie sich Unterstützung für sich selbst verschaffen, z.B. beim Kinderschutzbund. Hier können Sie Gespräche mit dem betroffenen Kind vorbereiten usw. Achten Sie darauf, das Sie sich selbst nicht überfordern, aber bleiben Sie Vertrauensperson des Kindes. Ein Personenwechsel könnte eine Hilfe gefährden.
Verhalten gegenüber dem Täter:
Auch in der Frage, zu welchem Zeitpunkt oder bei welcher Gelegenheit es sinnvoll ist, den mutmaßlichen Täter mit dem Missbrauchsvorwurf zu konfrontieren, ist Umsicht und Fingerspitzengefühl geboten. Die Konfrontation führt meist zu einer Krise des Täters, die bei unüberlegtem Vorgehen die weitere Hilfe gefährden kann und unter Umständen auch erhebliche Zusätzliche Gefahren für das betroffene Kind bedeutet. Holen Sie sich daher auch zu dieser Frage vorab fachkundigen Rat, weil es keine allgemein gültige Vorgehensweise gibt. Zu unterschiedlich sind die jeweiligen Tätercharaktere, zu unterschiedlich ist die jeweilige Situation im Umfeld von Täter und Opfer. Alle Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, dem Kind bestmöglich zu helfen. Niemand ist zu einer Anzeige bei der Polizei oder einer Mitteilung beim Jugendamt verpflichtet, aber jeder, der Kenntnis von einem sexuellen Missbrauch hat, ist für eine geeignete Hilfe mitverantwortlich.
Einholen von fachkundigem Rat:
Wenn Sie Verhaltensauffälligkeiten feststellen und sich nach einer sorgfältigen Bewertung im konkreten Einzelfall der Verdacht auf sexuellen Missbrauch erhärtet, sollten Sie in jedem Fall eine einschlägige Beratungsstelle, das Jugendamt, eine Ärztin, einen Arzt oder eine andere fachliche Institution befragen. Haben Sie keine Angst davor, sich durch einen falschen Verdacht zu blamieren. Nur durch die gemeinsame Abklärung von Verdachtsmomenten mit professionellen Stellen können Sie helfen, einen Missbrauch frühzeitig zu erkennen, Hilfe zu leisten und weitere Übergriffe zu verhindern, aber auch vorschnelle Handlungen zu vermeiden.
|