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Was kann und muß ich bei Zufallsfunden tun?
Wer auf ein Angebot mit kinderpornographischen Inhalten stößt oder eine entsprechende E-Mail erhält, sollte es als seine Pflicht ansehen, dies so schnell wie möglich den zuständigen Stellen melden. Eigens zu diesem Zweck eingerichtete Online-Meldestellen stehen dazu im Internet bereit.
Zuständig für eine Meldung ist sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft. Dabei zeigt es sich in der Praxis als wenig empfehlenswert, mit einer Diskette in der Hand zur nächsten Polizeistation zu laufen. Die Polizei vor Ort verfügt in der Regel meist nicht einmal über einen Computer mit Internet-Zugang und mangels Schulung auch nicht über das notwendige technische Know-how. Mehr Erfolg verspricht eine Meldung an die jeweiligen Landeskriminalämter. Dort wurden Sondergruppen gebildet, die sich ausgiebig mit der Problematik befasst haben. Besonders hervorzuheben ist hier die bayrische Polizei, die bereits seit einigen Zeit in diesem Bereich sehr qualifiziert ermittelt. Allerdings fehlt es auch hier vor allem an Personal und entsprechender Ausbildung.
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